Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Bauen, Mieten und Vermieten
Gemeinden haben bei der Errichtung von Windenergieanlagen ein Auswahlrecht hinsichtlich der bebaubaren Flächen und können daher auch geeignete Flächen von der Bebauung ausschließen.
Ein Vermieter kann eine Mieterhöhung damit rechtfertigen, dass in drei vergleichbaren Immobilien höhere Mieten vereinbart sind, soweit er diese genau angibt.
Der Erwerber eines Bauwerkes hat auch gegen den Bauträger - ungeachtet dessen Haftungsausschluss in AGBs - einen Anspruch auf Mängelbeseitigung.
Für die Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und Renovierungskosten ist bei Renovierungsarbeiten an Wohnräumen eine deutliche Ausdehnung des Gebrauchswertes erforderlich.
Ein Anspruch auf die Kinderzulage bei der Eigenheimförderung besteht auch dann, wenn das Kind auswärts studiert - sofern das Kind dort keinen eigenen Haushalt führt und regelmäßig zu den Eltern zurückkehrt.
Ein Vermieter kann seine Haftung für Sach- und Vermögensschäden des Mieters nicht von vornherein durch eine Klausel im Formularmietvertrag ausschließen.
Verliert ein Mieter seine Hausschlüssel, so ist der Vermieter grundsätzlich nicht dazu berechtigt, das Schloss auf Kosten des Mieters auswechseln zu lassen.
Ein Makler kann seinen Provisionsanspruch verwirken, wenn ihm schwerwiegende Pflichtverstöße anzulasten sind.
Bei der Beantragung der Eigenheimzulage müssen Sie nicht unbedingt die amtlichen Vordrucke verwenden.
Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe wird eine Abzugsbesteuerung für Bauleistungen eingeführt, die für Bauherren ebenso wie für Bauhandwerker einen erheblichen Mehraufwand bedeutet.
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