Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Wettbewerbsverstoß durch Link

Ein Link auf eine Homepage, auf der ein unzulässiger Link angebracht ist, stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.

Bringen Sie auf Ihrer Homepage einen Link auf eine andere Homepage an, auf der sich ein nach Deutschem Recht unzulässiger Link befindet, führt das dazu, dass dieser Inhalt auch Ihnen zugerechnet wird. Der unzulässige Inhalt kann in einem Wettbewerbsverstoß oder aber einer Verletzung des Markenrechts begründet sein. In beiden Fällen besteht gegen Sie ein Unterlassungsanspruch.


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