Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Kündigungsverzicht in Handelsvertreterverträgen
Wer auf sein ordentliches Kündigungsrecht gegenüber einem Handelsvertreter verzichtet hat, muss im Falle einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung umfassenden Schadensersatz leisten.
Wenn ein Unternehmen gegenüber einem Handelsvertreter auf das Recht zur ordentlichen Kündigung verzichtet hat, führt das bei einer unwirksamen fristlosen Kündigung zu einem zeitlich unbegrenzten Schadensersatzanspruch. Da der Schadensersatzanspruch im Normalfall bei einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung die Dauer bis zum fristgerechten Ende des Arbeitsverhältnisses umfasst, muss bei einem wirksamen Verzicht auf die ordentliche Kündigung dasselbe gelten, so der Bundesgerichtshof. Das bedeutet dann allerdings, dass von einem Bestand des Vertragsverhältnisses bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auszugehen ist.
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