Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Erhaltungsarbeiten an einer Wohnung im eigenen Haus
Auch für Erhaltungsarbeiten an einer Wohnung im eigenen Haus können Sie einen Anspruch auf eine Investitionszulage geltend machen.
Als Anspruchsberechtigter können Sie eine Investitionszulage für Herstellungs- und Erhaltungsarbeiten an einer Wohnung im eigenen Haus oder an der eigenen Eigentumswohnung erhalten. Darauf hat das Bundesfinanzministerium mit einem entsprechenden Schreiben hingewiesen. Die Arbeiten sind ab dem Zeitpunkt begünstigt, zu dem der notarielle Kaufvertrag oder gleichstehende Rechtsakt abgeschlossen worden ist, der zum Eigentumserwerb geführt hat.
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