Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Großspende nicht vom Erben abziehbar
Ein Erbe kann nicht den unverbrauchten Teil einer Großspende des Erblassers in seiner eigenen Steuererklärung geltend machen.
Großspenden, die im Jahr der Zuwendung nicht komplett abgezogen werden können, weil die zulässigen Höchstbeträge überschritten wurden, werden steuerlich über mehrere Jahre verteilt berücksichtigt. Allerdings kann ein Erbe nicht den nicht verbrauchten Betrag einer Großspende des Erblassers als eigene Spende geltend machen. Der Bundesfinanzhof sieht hier weder eine Grundlage für den Abzug analog dem Verlustabzug nach der Vertrauensschutzregelung für Altfälle noch über den Aspekt der Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers durch den Erben.
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