Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Mietminderung wegen fehlender Mülltonne
Bei Fehlen der Mülltonne ist der Mieter berechtigt, die Miete bis zu 5% zu mindern. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die mit dem Vermieter vereinbarten Nebenkosten auch die Müllabfuhr umfassen.
Sind die Müllabfuhrkosten mit in den Nebenkosten enthalten, so hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass die Entsorgung des Abfalls durch das Bereitstellen von Mülltonnen auch tatsächlich möglich ist. Wenn die Mülltonne fehlt, dann darf der Mieter die Miete um 5 % kürzen, meint das Landgericht Coburg. Nach Auffassung des Gerichts sei es die Pflicht des Vermieters, dem Mieter die Wohnung gemäss den Vereinbarungen im Mietvertrag zu überlassen. Eine fehlende Mülltonne stellt dabei einen erheblichen Mangel dar. Bis zur Beseitigung dieses Mangels sei der Mieter berechtigt die Miete zu mindern, urteilte das Gericht (Aktenzeichen: 32 S 139/00).
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