Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Alleiniges Sorgerecht bei ständigem Streit
Fehlt es an der erforderlichen Kompromiss- und Kooperationsbereitschaft der geschiedenen Eltern, so kann deren elterliche Sorge teilweise oder vollständig aufgehoben werden.
Wenn sich Eltern ständig streiten, kann ein Richter das gemeinsame Sorgerecht aufheben und auf einen Elternteil übertragen. Die vollständige oder teilweise Aufhebung des Sorgerechts ist jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn sich die Konflikte auf wesentliche Bereiche der elterlichen Sorge beziehen. Entscheidend ist, welche Auswirkungen die mangelnde Einigungsfähigkeit auf die Entwicklung und das Wohl des Kindes haben wird. So urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt hervor (Aktenzeichen: 1 UF 343/99).
Es hatte über den Fall eines getrennt lebenden Elternpaars zu entscheiden, das sich nach anfänglichen Streitigkeiten darauf einigte, ihr Kind abwechselnd in einem Rhythmus von 3 oder 4 Tagen zu betreuen und zu versorgen. Jedoch ließen auch in der Folgezeit die Streitigkeiten zwischen den Eltern nicht nach. Das zuständige Amtsgericht übertrug deshalb das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind auf die Mutter. Die dagegen gerichtete Beschwerde des Vaters vor dem Oberlandesgericht Frankfurt, der die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sich allein begehrte, hatte keinen Erfolg. Die Richter stellten darüber hinaus fest, dass zukünftig auch eine Übertragung des gesamten Sorgerechts auf einen Elternteil in Betracht käme, sollten die Spannungen zwischen den Eltern in unverändert starkem Umfang fortbestehen.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

