Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Kaufpreisaufteilung auf Boden und Gebäude
Bei der Aufteilung des Kaufpreises in Anteile für Grund und Boden und Gebäude müssen Sie den jeweiligen Sachwert nach der Wertermittlungsverordnung von 1988 ermitteln.
Wird der Kaufpreis für eine Eigentumswohnung schätzungsweise in einen Anteil für Grund und Boden und einen Anteil für das Gebäude aufgeteilt, müssen Sie den jeweiligen Sachwert der Anteile nach der Wertermittlungsverordnung von 1988 ermitteln. Die Wertermittlungsverordnung von 1988 sieht das Vergleichswert-, das Ertragswert- oder das Sachwertverfahren vor. Abzulehnen ist in diesem Fall die Vergleichswertmethode, da sie hier keine geeignete Schätzungsmethode darstellt. Die Vergleichswertmethode ist mit dem Gebot der Einzelbewertung nicht vereinbar.
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