Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Verlängerung des Kurzarbeitergelds auf 24 Monate
Durch die beiden Konjunkturpakete wurden die Bedingungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld erheblich flexibilisiert.
Seit der Änderung durch das Konjunkturpaket II ist die Kurarbeit befristet bis Ende 2010 für bis zu 24 Monate möglich. Ab dem siebten Monat erstattet die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe. Für die Berechnung der Sechs-Monats-Frist genügt es, wenn im Unternehmen überhaupt Kurzarbeit durchgeführt wurde. Damit zählen auch Zeiträume vor dem Inkrafttreten der erweiterten Regelungen zum Kurzarbeitergeld. Werden Auszubildende übernommen, so können sie auch direkt in Kurzarbeit gehen, sofern für ihren Betriebsteil Kurzarbeit beantragt worden ist.
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