Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Keine Werbung per eMail

Werbung per eMail zu verschicken, ist unzulässig.

Die Versendung von E-Mail-Werbung ist unzulässig. Die Begründungen dafür sind unterschiedlich: Zum einen wird darin ein unlauteres Mittel zur Abwerbung von Kunden gesehen, zum anderen soll die unaufgeforderte Zusendung von eMails gegen das Zivilrecht verstoßen. Teilweise wird auch angeführt, dass die Zusendung unverlangter Werbung mittels eMail einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt.

Ausnahmen liegen nur dann vor, wenn der Empfänger sein Einverständnis erklärt hat oder besondere Umstände gegeben sind, die das Einverständnis des Empfängers vermuten lassen.


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