Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Einbeziehung steuerfreier Einkünfte bei der Kirchensteuer
Steuerfreie Einnahmen, die in die Festsetzung der Kirchensteuer einfließen, lassen sich nicht durch unverbrauchte Verlustvorträge ausgleichen.
Dass nach dem Halbeinkünfteverfahren steuerfreie Einnahmen trotzdem in die Berechnungsgrundlage der Kirchensteuer einfließen, ist im Gesetz festgeschrieben. Dass sich diese Einbeziehung jedoch nicht einmal durch die Verrechnung mit noch nicht verbrauchten Verlustvorträgen verhindern lässt, musste sich ein Steuerzahler vom Bundesfinanzhof sagen lassen. Nach dessen Ansicht verstößt das Fehlen einer Verrechnungsmöglichkeit nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.
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