Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Volle Sozialversicherungspflicht von Auszubildenden

Da bei Auszubildenden das Ausbildungsverhältnis im Vordergrund steht, besteht auch bei einer Ausbildungsvergütung innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze eine volle Sozialversicherungspflicht.

Auszubildende unterliegen generell der vollen Sozialversicherungspflicht. Das gilt auch dann, wenn ihre Ausbildungsvergütung unter der Geringfügigkeitsgrenze oder in der Gleitzone liegt. Ein Anspruch darauf, keine Beiträge oder zumindest geringere Beiträge zur Sozialversicherung entrichten zu müssen, bestehe nicht, weil die Auszubildenden in erster Linie einen Beruf erlernen sollen und ihre Arbeitsleistung nicht der eines voll ausgebildeten Arbeitnehmers entspricht. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg sieht daher keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung in der generellen Versicherungspflicht.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.