Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Lohnsumme bei Gewährung von Kurzarbeitergeld

Bei der Ermittlung der Lohnsummen für die erbschaftsteuerliche Steuerbefreiung von Betriebsvermögen ist das ausbezahlte Kurzarbeitergeld nicht von den Löhnen abzuziehen.

Auf die Frage, ob das gewährte Kurzarbeitergeld in die Lohnsumme einfließt, die für die Steuerbefreiungsregelungen bei der Erbschaftsteuer zu berechnen sind, hat die Finanzverwaltung folgende Antwort gegeben: Die Lohnsumme entspricht im Allgemeinen dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwand für Löhne und Gehälter ohne den Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben. Das dem Arbeitgeber von der Bundesagentur für Arbeit ausbezahlte Kurzarbeitergeld ist von diesem Aufwand nicht abzuziehen, da hierfür das handelsrechtliche Saldierungsverbot greift. Dieser Grundsatz gilt analog für die Ermittlung der Ausgangslohnsumme.


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