Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Arbeitsaufnahme nur nach Aufforderung
Gewinnt ein Arbeitnehmer seinen Kündigungsschutzprozess, entsteht die Pflicht zur erneuten Arbeitsaufnahme erst nach einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Arbeitgeber.
Erklärt ein Arbeitsgericht die ausgesprochene Kündigung für unwirksam, muss ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer ausdrücklich zur Wiederaufnahme der Arbeit auffordern. Dies gilt nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg auch dann, wenn in den erfolglos gebliebenen gerichtlichen Vergleichsverhandlungen die Weiterbeschäftigung für den Fall der unwirksamen Kündigung in Aussicht gestellt worden ist. Die Landesarbeitsrichter sehen daher eine Abmahnung als unwirksam an, die der Arbeitgeber wenige Tage nach der Rechtskraft des Urteils über die unwirksame Kündigung ausgesprochen hat, weil der Arbeitnehmer nicht im Betrieb erschienen ist.
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