Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Weitgehende Haftung von Anschlussinhabern

Ein Anschlussinhaber muss das Downloadverbot für seine Kinder auch überwachen, wenn er nicht selbst in Haftung genommen werden will.

Nutzen Kinder oder der eigene Ehepartner den Internetan-schluss eines heimischen PCs zum illegalen Musikdownload, muss der Anschlussinhaber auch dann dafür einstehen, wenn er den Download verboten hat. Denn ohne wirksame Überwachung des Nutzungsverhaltens stellt ein solches Verbot nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln keine ausreichende Schutzmaßnahme dar. Als Folge ihres zu vertrauensseligen Verhaltens muss die Ehefrau und Mutter der Downloader als Anschlussinhaberin nach dem vorläufigen Urteil Schadensersatz für beinahe eintausend illegale Downloads zahlen.


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