Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Erbschaftsteuer auf Termfix-Lebensversicherungen

Die Erbschaftsteuer auf eine Lebensversicherung mit festem Auszahlungstermin ist mit dem Tod des Erblassers fällig und nicht erst bei der Auszahlung des Versicherungsvertrags.

Termifx-Versicherungen sind eine Unterart der Kapitallebensversicherung mit einem beim Vertragsabschluss festgelegten Auszahlungstermin. Wenn die versicherte Person (Versicherungsnehmer und Erblasser) vor diesem Fälligkeitstermin stirbt, wird die Versicherung bis zur Fälligkeit beitragsfrei. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass die Erbschaftsteuer bei solchen Versicherungen bereits beim Tod des Erblassers entsteht und nicht erst mit dem späteren Fälligkeitstermin. Das Versicherungsunternehmen muss daher das Finanzamt zum Todestag des Erblassers über die Versicherung informieren.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.