Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Pkw-Überlassung an den Geschäftsführer

Die Überlassung eines Pkw durch eine GmbH an den Geschäftsführer unterliegt der Umsatzsteuer, da es sich dabei um eine steuerbare Leistung gegen eine Gegenleistung handelt.

Die Sachzuwendung gegen Arbeitsleistung ist ein tauschähnlicher Umsatz. Die anteilige Arbeitsleistung ist das Entgelt für die Sachzuwendung. Ihr Wert entspricht dem Betrag, den die GmbH bereit ist, zusätzlich zur Barvergütung aufzuwenden. In diesem Fall sind das die der GmbH entstehenden Kosten für den überlassenen Pkw. Das Überlassen des Pkw ohne Zahlung einer Vergütung ist somit eine entgeltliche Überlassung. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob dem Unternehmer ein Recht auf Vorsteuerabzug zusteht.


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