Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Freistellungsaufträge und der Euro

Mit der endgültigen Umstellung von DM auf Euro am 1. Januar 2002 ergeben sich bei Freistellungsaufträgen neue Beträge.

Am 1. Januar 2002 erfolgt die endgültige Umstellung von DM auf Euro. Neben vielen anderen Veränderungen ergeben sich auch bei den Freistellungsaufträgen neue Beträge. Seit dem Jahr 2000 und der Halbierung des Sparer-Freibetrags beträgt das Freistellungsvolumen zur Zeit 3.100 DM für Ledige und 6.200 DM für Verheiratete.

Mit der Umstellung am 1. Januar 2002 auf den Euro wird die Grenze, bis zu der Kapitalerträge steuerfrei sind, für Ledige 1601 Euro und für Verheiratete 3202 Euro betragen. In diesen Beträgen ist der Werbungskosten-Pauschbetrag enthalten. Damit erhöht sich das Freistellungsvolumen um 31 DM, bzw. 62 DM. Um unnötige Zinsabschlagsteuern zu vermeiden, sollten Sie daher in jedem Fall Ihre Freistellungsaufträge überprüfen.


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