Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Wohnmobil kann eine Unterkunft sein

Wer als Hartz IV-Empfänger ein Wohnmobil als ausschließliche Unterkunft nutzt, kann dessen Kosten in begrenztem Umfang geltend machen.

Im Rahmen des Arbeitslosengelds II werden auch die Kosten der Unterkunft vom Staat übernommen. Zu diesen Kosten zählen auch die Kosten eines Wohnmobils, wenn dieses nachweislich die einzige Unterkunft eines Hartz IV-Empfängers ist. Die Kostenübernahme ist nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts allerdings auf diejenigen Posten beschränkt, welche ausschließlich mit dem Wohnzweck einhergehen. Damit sind zwar Kfz-Steuer und Beiträge zur Haftpflichtversicherung erstattungsfähig, nicht aber die Aufwendungen für die Pflege des Gefährts und für Kraftstoffe.


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