Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Vollständige Preisangabe bei Eintrittskarten

Bei der Bewerbung von Eintrittskarten muss der Endpreis deutlich für den Interessierten erkennbar und darf nicht erst im Kleingedruckten zu finden sein.

Konzertveranstalter dürfen in ihrer Werbung die Eintrittspreise nicht künstlich niedrig darstellen, indem etwa Vorverkaufs- und Servicegebühren gar nicht oder nur versteckt erwähnt werden. Das Landgericht Hamburg bestätigte den Vorwurf einer unzulässigen Werbemaßnahme, bei welcher der endgültige Kartenpreis, der um mehr als 15 % höher liegt als der vermeintlich beworbene, erst aus einer Fußzeile ersichtlich ist.


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