Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Software für Abgeltungsteuer noch nicht fertig
Die Finanzämter können mangels geeigneter Software nach wie vor einen Teil der Steuererklärungen noch nicht bearbeiten.
Die Finanzämter kämpfen weiter mit der Einführung der Abgeltungsteuer. So wurde Ende Februar bekannt, dass die Finanzämter viele Steuererklärungen für 2009 erst viel später als sonst üblich bearbeiten können, weil die Software der Finanzverwaltung eine mögliche Steuererstattung nicht korrekt berechnen konnte. Seit Ende Mai gibt es nun zwar eine neue Programmversion, aber auch die ist mit verschiedenen Sachverhalten immer noch überfordert.

Konkret ist jetzt die Bearbeitung von Fällen mit Verlustvorträgen aus privaten Veräußerungsgeschäften und ausschließlich positiven Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im Veranlagungszeitraum 2009 möglich. Dagegen können folgende Fälle derzeit noch immer nicht bearbeitet werden:
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negative Einkünfte auf der Anlage KAP im Veranlagungszeitraum 2009
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ausgeübte Antragswahlrechte zur Verlustverrechnung
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Verlustvorträge bzw. im Veranlagungszeitraum 2009 neu entstehende Verluste aus dem gesonderten Verrechnungskreis "Leistungen"
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2009 neu entstandene Verluste aus dem gesonderten Verrechnungskreis "private Veräußerungsgeschäfte"
Nach Klärung der dazu noch offenen Fragen soll die programmtechnische Realisierung erfolgen. Von einem Einsatz der nächsten Softwareversion geht die Finanzverwaltung derzeit im August aus. Als Übergangslösung für dringenden Fälle besteht derzeit die Möglichkeit, vorübergehend auf eine Verlustverrechnung zu verzichten, damit die Veranlagung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erfolgen kann. Die Verlustverrechnung wird dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Ein erneuter Antrag ist dafür dann nicht mehr erforderlich.
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