Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf Schadensersatz
Der Verzicht auf einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vorstand oder Geschäftsführer kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.
Verzichtet die Kapitalgesellschaft gegenüber dem Geschäftsführer oder Vorstand auf einen Schadensersatzanspruch, dann kann dieser Verzicht eine verdeckte Gewinnausschüttung begründen. So entschied der Bundesfinanzhof im Fall eines AG-Vorstands, der einem Aufsichtsrat rechtswidrig Teile der Geschäftsführung übertragen hatte.
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