Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
325-Euro-Falle
Löhne für Aushilfskräfte können zu einer Falle bei Sozialversicherungsbeiträgen werden.
Zahlen Sie Ihren 325-Euro-Kräften monatlich den vollen Betrag aus, so können Sie eine böse Überraschung erleben. Stellt nämlich der Prüfer des Sozialversicherungsträgers fest, dass Sie Ihren anderen Mitarbeitern Weihnachts- und Urlaubsgeld zahlen, nicht aber Ihren Aushilfen, so werden die Prüfer die Auffassung vertreten, dass die Aushilfen hierauf einen Anspruch haben. Das folgt aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
Es kommt hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht nicht darauf an, ob die Zahlungen erfolgen. Sozialversicherungsbeiträge entstehen kraft Gesetzes, nicht kraft Vereinbarung. Die Folge ist, es fallen zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge an, auch mit der Lohnsteuerfreiheit kann es dann vorbei sein. Es besteht nur eine Korrekturmöglichkeit: Die Aushilfen nehmen unbezahlten Urlaub. Diesen müssen die Aushilfen schriftlich beantragen. Das Urlaubsgesuch sollten Sie zur Personalakte nehmen.
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