Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Essen auf Rädern ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

Weil die Leistung nicht im Haushalt des Steuerzahlers erbracht wird, ist Essen auf Rädern nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerbegünstigt.

Das Finanzgericht Münster stand vor der Frage, ob Essen auf Rädern als haushaltsnahe Dienstleistung oder nur als außergewöhnliche Belastung abziehbar ist. Es handelt sich nicht um eine haushaltsnahe Dienstleistung, meint das Gericht, weil die Leistung nicht im Haushalt des Steuerzahlers erbracht wird, und das sei nun einmal laut Gesetz zwingend notwendig. Zwar hat das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, allerdings in erster Linie aus einem anderen Grund, sodass der Bundesfinanzhof wohl kaum eine andere Sichtweise vertreten wird.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.