Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Einsprüche zur Antragsveranlagung werden wieder bearbeitet

Abgesehen von wenigen Fällen bearbeiten die Finanzämter jetzt wieder Einsprüche zur Antragsveranlagung von Arbeitnehmern, bei denen die Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist.

Nachdem der Bundesfinanzhof die Verwaltungsauffassung bestätigt hat, dass bei der Antragsveranlagung von Arbeitnehmern keine Anlaufhemmung gilt, nehmen die Finanzämter die Bearbeitung der bisher ruhenden Einsprüche wieder auf. Eine Ausnahme gilt jedoch für Einsprüche zu Veranlagungszeiträumen vor 2005, wenn neben den Einkünften als Arbeitnehmer andere negative Einkünfte von mehr als 410 Euro erklärt wurden. Zu dieser Fallgestaltung ist nämlich ein neues Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig, sodass entsprechende Einsprüche kraft Gesetzes ruhen.


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