Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Erben haben keinen Urlaubsabgeltungsanspruch

Die Erben eines Arbeitnehmers können nicht dessen Anspruch auf Urlaubsabgeltung geltend machen.

Mit dem Tod eines längere Zeit arbeitsunfähigen Arbeitnehmers erlischt dessen Urlaubsanspruch, ohne dass ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung für seine Erben entsteht. Urlaub, sagt das Bundesarbeitsgericht, ist ein höchstpersönlicher Anspruch gegenüber einem Arbeitgeber. Dieser Anspruch kann weder veräußert noch anderweitig auf Dritte übertragen werden, weshalb auch mit dem Tod kein Abgeltungsanspruch entstehen kann.


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