Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Anrechnung von Steuererstattungen auf Hartz IV

Die Anrechnung von Steuererstattungen als Einkommen bei Hartz IV-Beziehern ist verfassungsgemäß.

Eine Steuerzahlerin ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Rückerstattung der Einkommensteuer wurde ihr als Einkommen angerechnet, was die Hartz IV-Leistungen entsprechend reduziert. Ihr Grundrecht auf Eigentum sei nicht verletzt, meint das Gericht, weil ihr die Steuererstattung schließlich nicht weggenommen worden sei, sondern nur die Sozialleistung gekürzt wurde, auf die ohnehin nur Anspruch besteht, wenn kein eigenes Einkommen verfügbar ist.


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