Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Grundstücksübertragung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind nicht von der Grunderwerbsteuer befreit.
Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind nicht von der Grunderwerbsteuer befreit. Damit besteht ein deutlicher Unterschied zur Grundstücksübertragung zwischen Partnern einer Ehe im Sinne des bürgerlichen Rechts: Eine Grundstücksübertragung zwischen Partnern einer Ehe im Sinne des bürgerlichen Rechts ist nämlich von der Grunderwerbsteuer befreit. Diese Steuerbefreiung ist ausdrücklich gesetzlich geregelt. Die gesetzliche Regelung ( § 3 Nr. 4 GrEStG ) ist eindeutig und bedarf keiner Auslegung. Eine Übertragung auf eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist nicht möglich. Darin liegt auch kein Verstoß gegen das Grundgesetz. Das Grundgesetz fordert gerade keine übereinstimmenden steuerrechtlichen Regelungen für Ehe und nichteheliche Lebensgemeinschaft.
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