Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Abziehbarkeit der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die auf die volle Abziehbarkeit der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abzielt.
Während die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und Pflegeversicherung in vollem Umfang als Sonderausgaben berücksichtigt werden, sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung allenfalls beschränkt abziehbar. Der Bundesfinanzhof sieht in der beschränkten Abziehbarkeit kein Problem und hat daher eine entsprechende Klage abgewiesen. Inzwischen ist dazu nun eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt worden. Arbeitnehmer können daher vorerst Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen und mit Verweis auf diese Verfassungsbeschwerde das Ruhen des Einspruchsverfahren beantragen.
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