Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verwendung privater Konten

Zahlungen von GmbH-Schuldnern auf das Privatkonto eines Gesellschafters führen ohne klare und eindeutige Vereinbarung über die Handhabung solcher Zahlungen zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Überweist ein Schuldner der GmbH Geld auf das private Konto des Gesellschafters der GmbH, führt das auch dann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn der Gesellschafter später von seinem privaten Konto Rechnungen an die GmbH begleicht und die Zahlungsvorgänge in der Buchhaltung der GmbH erfasst werden. Das gilt nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg jedenfalls dann, wenn es keine klare und eindeutige Vereinbarung zwischen der GmbH und dem Gesellschafter über die auf die dem privaten Bankkonto gutgeschriebenen Beträge gibt und der Gesellschafter frei über die Gelder verfügen kann. Gegen das Urteil ist jetzt die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.


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