Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Ausländische Sozialversicherungsbeiträge nicht abziehbar
Ausländische Sozialversicherungsbeiträge auf in Deutschland steuerfreie Einkünfte sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig.
Wenig überraschend hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ausländische Sozialversicherungsbeiträge nicht steuerlich als Sonderausgaben abziehbar sind, wenn sie sich auf Einkünfte beziehen, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens steuerfrei sind. Im Streitfall ging es um Beiträge an die schweizerische Alters- und Hinterlassenenversicherung, die bereits in der Schweiz steuerlich berücksichtigt worden sind.
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