Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Vorabanforderung von Steuererklärungen

Wenn das Finanzamt eine Steuererklärung vor Ablauf der allgemeinen Abgabefrist anfordert, muss es konkret angeben, warum die Steuererklärung früher abgegeben werden soll.

Die automatisierte Vorabanforderung von Steuererklärungen vor der allgemeinen Frist, die die obersten Finanzbehörden der Länder jedes Jahr in einem Fristenerlass regeln, bedarf einer für den Steuerzahler nachvollziehbaren Begründung. Nach Ansicht des Finanzgerichts Hamburg genügt es nicht, dass die möglichen Gründe für eine Vorabanforderung im Fristenerlass aufgezählt sind. Für den Steuerzahler ist dann nämlich nicht erkennbar, welcher dieser Gründe für ihn gelten soll. Die Vorabanforderung muss also angeben, warum gerade der angeschriebene Steuerzahler seine Steuererklärung früher als allgemein üblich abgeben soll.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.