Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Zinsen nach Immobilienverkauf als nachträgliche Werbungskosten

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Schuldzinsen für eine vermietete Immobilie auch nach deren Verkauf noch als nachträgliche Werbungskosten abziehbar.

Letztes Jahr hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass Schuldzinsen auch nach dem Verkauf einer Immobilie noch als nachträgliche Werbungskosten abzugsfähig sein können. Das Bundesfinanzministerium hat sich jetzt mit diesem Urteil befasst und die Finanzämter angewiesen, das Urteil grundsätzlich anzuwenden. Allerdings stellt das Ministerium drei Bedingungen dafür, dass die Zinsen abziehbar sind.

So muss die Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft worden sein. Außerdem sind nur Zinsen aus Darlehen abziehbar, zu deren Tilgung der Veräußerungserlös nicht ausreicht. Die dritte Voraussetzung ist, dass die Absicht, weitere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, nicht bereits vor dem Verkauf der Immobilie aus anderen Gründen weggefallen ist.


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