Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Gnadenfrist für ELSTER-Übermittlung ohne Zertifikat läuft ab

Datenübermittlungen ohne Zertifikat akzeptiert die Finanzverwaltung nur noch bis zum 31. August 2013.

Die Lohnsteuer-Anmeldung, die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung sowie die Anmeldung der Sondervorauszahlung müssen eigentlich seit dem 1. Januar 2013 authentifiziert mit elektronischem Zertifikat übermittelt werden. Momentan akzeptiert die Finanzverwaltung die Übermittlung der Daten trotzdem noch ohne Authentifizierung. Doch am 31. August 2013 läuft die Gnadenfrist ab, und ELSTER-Daten können nur noch mit Zertifikat übertragen werden. Es bleiben also noch etwas mehr als zwei Monate, falls Sie noch kein Zertifikat beantragt haben oder die authentifizierte Übermittlung bisher aus technischen Gründen nicht durchführen konnten. Wer keinen Verspätungszuschlag wegen einer verspäteten Abgabe riskieren will, sollte sich daher bald um die Umstellung auf authentifizierte Übertragung kümmern. Das dafür notwendige Zertifikat können Sie durch eine kostenlose Registrierung im ElsterOnline-Portal beantragen.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.