Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Mietverhältnis zwischen Ehegatten als Tauschgeschäft

Ein Mietverhältnis kann auch als Tauschgeschäft realisiert werden. Zwischen Ehegatten wird ein solches Mietverhältnis aber nur akzeptiert, wenn es einem Fremdvergleich standhält.

Neben Geldleistungen kommen als Mietentgelt auch Sachleistungen in Betracht, die der Mieter als Gegenleistung an den Vermieter erbringt. Wollen Ehegatten aber, dass ein solches Mietverhältnis auf Tauschbasis steuerlich anerkannt wird, dann muss es einem Fremdvergleich standhalten. Der Bundesfinanzhof hat daher den Mietvertrag zwischen einem Ehepaar nicht anerkannt, weil darin als Gegenleistung für die Überlassung von Praxisräumen ein Nutzungsrecht für den jeweiligen Geschäftswagen der Praxis ohne eine Festlegungen über den Fahrzeugtyp, eine Kilometerbegrenzung oder andere nähere Regelungen vereinbart war.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.