Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Spende an den Papst nicht abziehbar
Weil der Vatikan kein Mitglied der EU oder EWR ist, ist eine direkte Spende an den Papst steuerlich nicht abziehbar.
Eine Spende an den Papst mag gut für das Seelenheil des Spenders sein, für seine Steuererklärung ist sie aber nutzlos. Zwar sind mittlerweile auch Spenden an gemeinnützige Organisationen im Ausland steuerlich abziehbar. Allerdings gilt das nur für Organisationen in einem EU- oder EWR-Staat. Weil der Vatikanstaat aber nicht Teil der EU oder EWR ist, ist eine Spende an den Papst nicht abziehbar, urteilte das Finanzgericht Köln.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

