Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Abgeltungsteuer gilt nicht für Gesellschafterdarlehen
Das Finanzgericht Münster sieht keinen Grund, warum der Ausschluss von Gesellschafterdarlehen von der Abgeltungsteuer verfassungswidrig sein sollte.
Wie bei Darlehen mit nahen Angehörigen sieht das Gesetz auch für die Zinsen, die eine Gesellschaft an ihren Gesellschafter zahlt, einen Ausschluss der Abgeltungsteuer vor. Das Finanzgericht Münster hat gegen diese Regelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken, hat aber die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
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