Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Überschussprognose bei verbilligter Vermietung
Trotz der Gesetzesänderung ab 2012 ist für Altfälle weiterhin eine Überschussprognose bei einer verbilligten Vermietung erforderlich.
Seit 2012 gilt für eine verbilligte Vermietung nur noch ein Grenzwert von 66 % der ortsüblichen Miete, oberhalb dem die Werbungskosten in voller Höhe abziehbar sind. Durch diese Vereinheitlichung sollte die streitanfällige Überschussprognose, die früher bei weniger als 75 % der ortsüblichen Miete aufzustellen war, überflüssig werden. Die Gesetzesänderung ändert für das Finanzgericht Hamburg aber nichts daran, dass für Vorjahre weiterhin eine Überschussprognose aufzustellen ist.
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