Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Prozesskosten im Ausland

Prozesskosten im Ausland sind in Altfällen wie inländische Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Wieder mal hat ein Finanzgericht über die mittlerweile gesetzlich ausgeschlossene Abziehbarkeit von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung entschieden. Das Niedersächsische Finanzgericht hält in einem Fall, der vor der Gesetzesänderung liegt, die im Ausland angefallenen Prozesskosten für abziehbar. Anders als das Finanzgericht Düsseldorf hält es die Ansicht des Bundesfinanzhofs für gerechtfertigt, und dass die Prozesskosten im Ausland (im Streitfall in Rumänien) angefallen sind, ändert daran ebenfalls nichts.


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