Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Frist für die Abfrage der KiStAM verlängert

Das Bundeszentralamt für Steuern reagiert auf die hohe Nachfrage mit einer Verlängerung der Abfragefrist für die KiStAM, die nun mindestens bis Ende November gilt.

Eigentlich mussten Kapitalgesellschaften das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) ihrer Gesellschafter spätestens bis zum 31. Oktober 2014 beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgefragt haben. Das BZSt hat aber auch Mitte Oktober noch einen hohen Eingang an Registrierungen verzeichnet und daher die Frist zum Abruf um zunächst einen Monat verlängert. Die KiStAM-Abfrage ist also noch mindestens bis zum 30. November 2014 möglich.


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