Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Mittelpunkt der Berufstätigkeit bezieht sich auf aktive Tätigkeiten

Bei der Prüfung, ob ein Arbeitszimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist, sind nur die Einkünfte aus aktiven Tätigkeiten zu berücksichtigen.

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur dann in voller Höhe steuerlich abziehbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Altersbezüge für eine frühere Tätigkeit sind laut dem Bundesfinanzhof dabei nicht zu berücksichtigen, sondern nur die Einkünfte, die eine aktive Tätigkeit im jeweiligen Kalenderjahr voraussetzen. Dank diesem Urteil darf ein pensionierter Ingenieur nun die Kosten für sein Arbeitszimmer geltend machen, von dem aus er gelegentlich als Gutachter tätig ist.


Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter

Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.