Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Einwand gegen Widerruf einer Lohnsteueranrufungsauskunft
Gegen den Widerruf einer Lohnsteueranrufungsauskunft ist kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung möglich, weil es sich dabei nicht um einen vollziehbaren Verwaltungsakt handelt.
Eine erteilte Lohnsteueranrufungsauskunft kann das Finanzamt auch widerrufen. Dazu hat der Bundesfinanzhof nun festgestellt, dass der Widerruf einer Auskunft ein feststellender, aber kein vollziehbarer Verwaltungsakt ist. Deshalb ist gegen den Widerruf kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung möglich. Dem Arbeitgeber bleiben damit nur andere Rechtsmittel, wenn er mit dem Widerruf nicht einverstanden ist.
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