Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Zeitanteiliger Ansatz der 1 %-Regelung nicht möglich
Steht der Dienstwagen dem Arbeitnehmer im Kalendermonat nur eingeschränkt zur Verfügung, ist für die Privatnutzung trotzdem der volle Betrag nach der 1 %-Regelung anzusetzen.
Die private Nutzung des Dienstwagens ist auch dann mit dem vollen Betrag anzusetzen, der sich nach der 1 %-Regelung ergibt, wenn der Dienstwagen dem Arbeitnehmer im jeweiligen Monat nur zeitweise zur Verfügung stand. Für das Finanzgericht Baden-Württemberg ergibt sich diese auch vom Finanzamt vertretene Ansicht eindeutig aus dem Gesetzeswortlaut. Einzige Alternative ist die Führung eines Fahrtenbuchs, zu der aber nicht unterjährig gewechselt werden kann.
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