Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Haushaltszugehörigkeit beim Entlastungsbetrag

Ist ein Kind im Haushalt eines alleinstehenden Elternteils gemeldet, besteht der Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, auch wenn das Kind tatsächlich nicht dort wohnt.

Beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gilt eine unwiderlegbare Vermutung, dass ein Kind, das in der Wohnung des alleinstehenden Elternteils gemeldet ist, zu dessen Haushalt gehört. Das Finanzamt kann daher nach Ansicht des Bundesfinanzhofs den Entlastungsbetrag selbst dann nicht verweigern, wenn die tatsächlichen Verhältnisse anders sind.


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