Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Erhöhung der Grunderwerbsteuer in Brandenburg zum 1. Juli 2015

In Brandenburg gilt seit dem 1. Juli 2015 ein Grunderwerbsteuersatz von 6,5 %.

Brandenburg hat zum 1. Juli 2015 seine Grunderwerbsteuer von 5,0 % auf 6,5 % angehoben und zieht damit gleich mit den bundesweiten Spitzenreitern. Den niedrigen Steuersatz von 3,5 % leisten sich nur noch Bayern und Sachsen. Entscheidend für die Höhe des Steuersatzes ist in der Regel das Datum des Kaufvertrags.


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