Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Elektronische Abgabepflicht trotz geringer Gewinneinkünfte

Sobald die Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit mehr als 410 Euro im Jahr betragen, muss die Steuererklärung zwingend elektronisch abgegeben werden.

Auch wer nur nebenberuflich selbstständige Einkünfte erzielt, muss die Steuererklärung zwingend elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz sieht keinen Spielraum bei der elektronischen Abgabepflicht, denn nach dem Einkommensteuergesetz ist die elektronische Steuererklärung vorgeschrieben, sobald der Gewinn mehr als 410 Euro im Jahr beträgt.


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