Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Ehegattenübergreifender gewerblicher Grundstückshandel
Ein gewerblicher Grundstückshandel kann auch ehegattenübergreifend vorliegen, wenn eine vorherige Schenkung einer Immobilie an den anderen Ehegatten allein dazu dient, die Gewerblichkeit zu verhindern.
Einen gewerblichen Grundstückshandel unterstellt das Finanzamt immer dann, wenn ein Steuerzahler innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien verkauft. Dabei kann auch eine vom Ehepartner verkaufte Immobilie in bestimmten Fällen mitzählen. Wenn nämlich ein Ehegatte eine seiner vier Immobilien dem anderen Ehegatten schenkt, der sie kurz darauf verkauft, sieht zumindest das Finanzgericht Düsseldorf ausreichend Grund dafür, auch diesen Verkauf dem ersten Ehegatten zuzurechnen. Das Finanzgericht sieht hier einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten und hat festgestellt, dass durch die spätere Gewerblichkeit des Grundstücksverkaufs auch die verschenkte Immobilie bereits von Anfang an zum Umlaufvermögen des gewerblichen Grundstückshandels gehört hat. Damit sei die Schenkung als gewinnrealisierende Entnahme zu werten.
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