Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Bürgschaftsverluste bei mittelbarer Beteiligung

Bürgschaftsverluste eines GmbH-Geschäftsführers können auch bei einer nur mittelbaren Beteiligung an der GmbH mit dem Gesellschaftsverhältnis zusammenhängen.

Noch einmal hat sich der Bundesfinanzhof mit der Abziehbarkeit von Bürgschaftsverlusten eines GmbH-Geschäftsführers befasst und ist erneut zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verluste als Werbungskosten abziehbar sein können, wenn der Geschäftsführer an der GmbH nicht oder nur in sehr geringem Umfang beteiligt ist. Ist der Geschäftsführer nur mittelbar an der Gesellschaft beteiligt, kann die Übernahme der Bürgschaft allerdings auch mit dem Gesellschaftsverhältnis zur Muttergesellschaft der GmbH zusammenhängen, was wiederum einen Werbungskostenabzug ausschließen würde.


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