Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!
Verlustvortrag verfällt bei vorweggenommener Erbfolge
Im Gegensatz zu einer Erbschaft kann eine vorweggenommene Erbfolge dazu führen, dass der bisher festgestellte Verlustvortrag verfällt.
Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals an einen Erwerber übertragen, verfällt der bisher festgestellte Verlustvortrag. Dieser Untergang des Verlustvortrags greift nach Ansicht des Finanzgerichts Münster auch bei einer vorweggenommenen Erbfolge. Lediglich Erwerbe durch Erbfall oder Erbauseinandersetzung seien explizit ausgenommen. Zwar hat die Finanzverwaltung in einer Verwaltungsanweisung auch eine vorweggenommene Erbfolge ausgenommen, aber diese Ausnahme steht so nicht im Gesetz, meint das Gericht.
Abonnieren Sie unseren kostenlosen ACCONSIS Newsletter
Sie erhalten aktuelle Informationen zu Steuern, Recht und Finanzen.

