Steuer- und Rechtsberatungsthemen sind sehr vielfältig. Daher haben wir für Sie hier eine Übersicht mit interessanten Beiträgen zusammengestellt. Wir sind überzeugt, dass Sie beim Durchblättern die passenden Antworten auf viele Ihrer Fragen finden. Andernfalls stehen unsere Experten natürlich gerne persönlich zur Verfügung!



Investitionsabzugsbetrag bei wesentlicher Betriebserweiterung

Anders als bei der Neugründung ist bei einer wesentlichen Betriebserweiterung auch kurz nach der Gründung keine besondere Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht notwendig.

Bei einer wesentlichen Betriebserweiterung ist keine besondere Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht für die Gewährung eines Investitionsabzugsbetrags notwendig. Auch wenn der Betrieb erst kurz zuvor gegründet wurde und bisher kaum Umsätze erzielt hat, sieht das Finanzgericht Rheinland-Pfalz keinen Grund, die strengeren Prüfungsmaßstäbe anzuwenden, die bei der Neugründung eines Betriebs anzuwenden sind.


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